Financial Times Deutschland, Antonia Götsch
06. Juni 2007
 
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Kaum ein Staat macht es Schulgründern so schwer wie Deutschland. Sie erhalten keinen Zuschuss für den Start und müssen sich alleine durch viele Vorschriften kämpfen.

Christoph Schmidt weiß, wie man eine Schule gründet. Er weiß, was die Mitarbeiter in der Bildungsbehörde in den Anträgen lesen wollen und wie man Excel-Tabellen erstellt, um zu belegen, dass die Schule genug Mathestunden erteilt. Schmidt hat mit dem Förderverein Freie Stadtrandschulen Berlin-Brandenburg bereits zwei Gymnasien eröffnet. Beim Aufbau einer Grundschule in Rangsdorf kommt er seit einem Jahr nicht voran. Zweimal wurde der Antrag bereits abgelehnt, mit Verweis auf "nicht vorhandenes pädagogisches Interesse. 

Es ist schwer, in Deutschland eine Schule zu gründen. Für Grundschulen sind die gesetzlichen Hürden besonders hoch. Sie müssen entweder konfessionell sein oder ein pädagogisches Konzept verfolgen, das keine andere Schule im Umfeld bietet. Träger, die Bildung einfach nur besser machen wollen, haben kaum Chance auf eine Anerkennung als Ersatzschule und staatliche Zuschüsse. So sind lediglich 3,5 Prozent aller Primarstufen privat, bei den Gymnasien immerhin 13 Prozent. 

"Als unser Antrag abgelehnt wurde, haben wir keine Begründung erhalten", berichtet Schmidt, "es gab keine Vorschläge, wie wir unser Konzept verbessern könnten, damit die Schule bewilligt werden kann." Stattdessen fühlten sich die Gründer abgeblockt. "Wir haben den Eindruck, dass Brandenburg seine schlecht ausgelasteten staatlichen Schulen schützen will", sagt Schmidt. Auch Helmut Klein, Schulexperte vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW), stellt eine Abwehrhaltung bei Bildungsbehörden fest. "Wenn der Staat Interesse an einem Wettbewerb hätte, würde er private Initiativen unterstützen und sein Wissen über Schulen in Beratungsangeboten weitergeben." Stattdessen seien Gründer auf sich gestellt. Vielerorts kämpfen sich engagierte Eltern durch ein Gewirr an Paragrafen. Für Schulen gibt es Dutzende Vorgaben, sie müssen zum Beispiel eine Turnhalle und eine bestimmte Anzahl Klassenzimmer haben. 

Die größte Barriere ist jedoch die Wartefrist: In den ersten zwei bis drei Jahren müssen Privatschulen ohne staatliche Zuschüsse für Lehrer, Miete und Bücher auskommen, um zu beweisen, dass ihr Konzept tragfähig ist. Das bedeutet hohe Kredite für viele Gründer, oft übernehmen auch die Eltern der Schüler Bürgschaften. "Das finanzielle Risiko schreckt ab", sagt Klein. Der Anteil der Privatschüler hierzulande ist zwar auf fast sieben Prozent gestiegen, der OECD-Schnitt ist aber doppelt so hoch.


Die Zahl der Privatschüler in Deutschland steigt, liegt aber immer noch weit hinter der anderer Staaten zurück. Zwei Beispiele zeigen, wie mühsam es ist, geeignete Räume, qualifizierte Lehrer und Unterstützer aus der Wirtschaft zu finden


Drei Bundesländer zahlen nach Ablauf der Wartefrist die Hälfte der entgangenen Zuschüsse nach: Hessen, Nordrhein-Westfalen and Hamburg. Dort werden auch vergleichsweise viele Privatschulen eröffnet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 dürfen Gründungen eigentlich nicht daran scheitern, dass die staatliche Förderung zu spät einsetzt. Der Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen bereitet daher gerade eine Klage vor. Sie soll klären, ob alle Länder zur Nachzahlung verpflichtet werden können.

Doch auch wenn eine Schule nach drei Jahren vor den kritischen Augen der Bildungsbehörde besteht und die endgültige Anerkennung erhält, sind finanzielle Engpässe nicht unbedingt beseitigt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts kostet jeder Schüler im Jahr 5000 €. Die Privaten erhalten jedoch im Schnitt lediglich Zuschüsse von 3800 € jährlich, wie Helmut Klein errechnet hat. Der Staat spare dadurch jedes Jahr 870 Mio. €. Tatsächlich sei die Finanzierungslücke sogar noch größer, da Bildungsausgaben nicht betriebswirtschaftlich, sondern kameralistisch erfasst werden. "Würden Kosten für Pensionen, Grundstücke, Gebäude und Investitionen einbezogen, käme man sogar auf eine Finanzierunglücke von 1,7 Mrd. €", sagt Klein. Auch Christian Lucas, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulen (VDP), berichtet: "Unsere Mitglieder erhalten nur zwei Drittel des Budgets einer staatlichen Schule."

Als Ausgleich blieben nur die Elternbeiträge - und die dürfen eigentlich nicht übermäßig hoch sein. Artikel 7 des Grundgesetzes besagt, dass eine Sonderung der Schüler "nach Besitzverhältnissen" nicht gefördert werden darf. Der VDP empfiehlt seinen Mitgliedern, höchstens 120 € zu verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 schon 190 DM Schulgeld als problematisch bewertet. "Die Genehmigungsbehörden haben dieses Urteil aber nie berücksichtigt, weil sie wissen, dass diese Grenze ohne höhere staatliche Aufwendung nicht einzuhalten ist", sagt Hufen. In der Praxis nehmen viele Schulen bis zu 600 €. "Andere Träger wie die Phorms AG staffeln ihre Schulgelder nach dem Einkommen der Eltern und umsteuern so das Sonderungsverbot", berichtet Hufen.

Zudem fällt nur Schulgeld im engeren Sinne unter Paragraf 7, nicht aber Beiträge für Mittagessen, Bürgschaften und freiwillige Elternarbeit. Auch für die Ganztagsbetreuung können die Schulen Extragebühren erheben - und müssen es auch: Eine private Ganztagsschule erhält keine höheren Zuschüsse als ein Halbtagsbetrieb.

Das IW und viele Bildungsexperten propagieren ein Gutscheinmodell nach niederländischem Vorbild. Dort erhält jede Schule, ob privat oder staatlich, einen festen Betrag für jeden Schüler. Die Eltern entscheiden - informiert durch regelmäßige Vergleiche -, in welche Schule sie ihr Kind schicken wollen. In Brandenburg war die Meinung der Eltern dagegen nicht gefragt. Mit seinem Antrag schickte Gründer Christoph Schmidt Namen von Eltern, die ihr Kind in der Grundschule anmelden wollten, ans Bildungsministerium. Die Antwort: "Öffentliches Interesse" habe mit dem Interesse des Staates zu tun, pädagogische Konzepte zu erproben - und nichts mit konkreter Nachfrage.